Tuesday, June 13, 2006

Nächste Abfuhr für die Raucherlobby

Die EU erlaubt nicht länger, in Printmedien und im Internet für Tabakerzeugnisse zu werben. Deutschland klagt gegen diese Richtlinie beim Europäischen Gerichthof – und muss mit einer Niederlage rechnen.

Der Generalanwalt legte den Luxemburger Richtern nahe, die Klage der Bundesrepublik gegen das EU-Tabakwerbeverbot abzuweisen. In seinem Schlussantrag erklärte Generalanwalt Philippe Léger, dass die Rechtsgrundlage für die Richtlinie nach EU-Gesetzeslage gegeben sei. „Der Generalanwalt schlägt dem Gerichtshof deshalb vor, die von Deutschland erhobene Klage abzuweisen.“

Nach der EU-Richtlinie soll in Zeitschriften, Zeitungen und im Internet nicht mehr für Zigaretten oder andere Tabakerzeugnisse geworben werden dürfen. Auch das grenzüberschreitende Sponsoring von Großveranstaltungen durch Tabakkonzerne wird verboten.

Dagegen hatte die alte Bundesregierung in Luxemburg geklagt. Begründet wurde der Schritt damals damit, dass die Regelung ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Werbefreiheit sei und damit gegen die Gesetzgebungen des EU-Binnenmarktes verstoße. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich gegen das Tabak-Werbeverbot ausgesprochen.

Milliarden-Subvention für Tabakbauern
Generalanwalt Léger verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass es in der Rechtslage der einzelnen Mitgliedstaaten teils erhebliche Unterschiede gebe. Diese Fragmentierung des Binnenmarktes zu beheben, sei nach EU-Recht sehr wohl legal.

Der Schlussantrag ist für die Richter nicht bindend, dennoch halten sie sich in den meisten Fällen an die Meinung des Generalanwalts. Die Richtlinie hätte von den EU-Staaten bis zum 31. Juli vergangenen Jahres umgesetzt werden müssen. Deutschland hat dies bislang nicht getan.

Trotz ihres Kampfes gegen das Rauchen subventioniert die EU europäische Tabakanbauer jährlich mit einer Milliarde Euro. Die Beihilfen sollen aber bis 2010 gestrichen werden.
Sueddeutsche Zeitung

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